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   OLG Hamm, 16.05.2023 - 4 WF 48/23   

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https://dejure.org/2023,14523
OLG Hamm, 16.05.2023 - 4 WF 48/23 (https://dejure.org/2023,14523)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.2023 - 4 WF 48/23 (https://dejure.org/2023,14523)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - 4 WF 48/23 (https://dejure.org/2023,14523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    FamFG § 76; ZPO 114 Abs. 1, 117
    Verfahrenskostenhilfe; konkludenter Verfahrenskostenhilfeantrag ; Auslegung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 76 ; ZPO § 114 Abs. 1 ; ZPO § 117
    Anforderungen an die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe bei Anhängigkeit mehrerer Eil- und eines Hauptsacheverfahrens betreffs den Umgang minderjähriger Kinder mit ihren Eltern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • AG Siegen, 16.02.2023 - 15 F 1775/19

    Verfahrenskostenhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2023 - 4 WF 48/23
    Die Kindesmutter wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der von ihr begehrten Verfahrenskostenhilfe für das vorliegende Umgangsverfahren 15 F 1775/19 AG Siegen.

    Zudem leitete das Familiengericht ein entsprechendes Hauptsacheverfahren, das vorliegende Verfahren 15 F 1775/19 AG Siegen, ein.

    Im Protokoll ist ausgeführt, dass diese Vereinbarung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens 15 F 1775/19 gelte.

    Zur Begründung wurde ausgeführt, im Termin vom 10.11.2020 sei nicht nur für das Verfahren 15 F 1321/20 sondern auch für das vorliegende Verfahren 15 F 1775/19, auf das in dem Protokoll explizit Bezug genommen werde, Verfahrenskostenhilfe beantragt worden.

    Beide Verfahren seien zusammen verhandelt worden, was sich auch daraus ergebe, dass die Vereinbarung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens 15 F 1775/19 Geltung haben sollte.

    Zutreffend hat das Familiengericht in dem angefochtenen Beschluss vom 16.02.2023 ausgeführt, dass das vorliegende Verfahren 15 F 1775/19 nicht zeitgleich mit dem Verfahren 15 F 1321/20 verhandelt worden ist.

    Der in dem einstweiligen Anordnungsverfahren 15 F 1321/20 AG Siegen zu Protokoll gestellte Verfahrenskostenhilfeantrag ist nicht dahingehend auszulegen, dass sich dieser auch auf das vorliegende Verfahren 15 F 1775/19 AG Siegen bezog.

    Im hiesigen Verfahren 15 F 1775/19 AG Siegen wurde eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vor Beendigung des Verfahrens nicht zu den Akten gereicht.

    Weder dem Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten noch der eingereichten VKH-Erklärung selbst ist aber zu entnehmen, dass diese Erklärung auch für das vorliegende Verfahren 15 F 1775/19 Geltung beanspruchen sollte.

  • BAG, 30.04.2014 - 10 AZB 13/14

    Prozesskostenhilfe - konkludenter Antrag - Mehrvergleich

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2023 - 4 WF 48/23
    Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe setzt gemäß §§ 76 Abs. 1 FamFG, 114 Abs. 1 S. 1 ZPO einen Antrag voraus; eine Bewilligung ohne Antrag scheidet im stark formalisierten Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren aus (vgl. BAG, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 AZB 13/14 -, juris Rn. 13).

    Zudem ist ein gestellter Antrag auszulegen (vgl. BAG, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 AZB 13/14 -, juris Rn. 13; Zöller/Schultzky, aaO, § 114 Rn. 15 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17
    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2023 - 4 WF 48/23
    Es kann dahinstehen, ob die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in jedem anhängigen Verfahren gesondert vorgelegt werden muss (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 5 WF 191/17 -, juris Rn. 12).
  • OLG München, 25.09.1995 - 12 WF 986/95
    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2023 - 4 WF 48/23
    In jedem Fall genügt die Bezugnahme auf ein in einem anderen Verfahren eingereichtes Formular nur dann, wenn das Verfahren bei demselben Gericht anhängig ist und zusätzlich die ausdrückliche Erklärung abgegeben wird, dass sich an den Verhältnissen nichts geändert hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. September 1995 - 12 WF 986/95 - juris Rn. 7; Zöller/Schultzky, aaO, § 117 Rn. 22).
  • BGH, 17.10.2013 - III ZA 274/13

    Prozesskostenhilfebewilligung für den Beklagten nach Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2023 - 4 WF 48/23
    Dies ist aber Voraussetzung für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - III ZA 274/13 -, juris Rn. 7; Zöller/Schultzky, aaO, § 127 Rn. 12).
  • LAG Köln, 23.07.2012 - 1 Ta 153/12

    Prozesskostenhilfe; Erstreckung auf einen Vergleich mit Mehrwert

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2023 - 4 WF 48/23
    Der Senat verkennt nicht, dass nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in einem laufenden Verfahren ggf. von einem konkludenten Antrag in Bezug auf solche Verfahrensgegenstände innerhalb der Instanz auszugehen ist, die mit dem Streitgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang stehen, wie etwa bei einem Mehrvergleich (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 23.07.2012 - 1 Ta 153/12 -, BeckRS 2012, 73126 und KG, Beschluss vom 03.06.2019 - 3 WF 103/19 -, BeckRS 2019, 11275 jeweils zum Mehrvergleich; Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 119 Rn. 5; siehe auch MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, § 117 Rn. 3).
  • OLG München, 23.01.2017 - 13 W 115/17

    Gesetzlicher Richter für Prozesskostenhilfeentscheidung für Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2023 - 4 WF 48/23
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bzw. der einstweiligen Anordnung in Familiensachen nach § 49 FamFG und das Hauptsacheverfahren sind aber als jeweils eigene Rechtszüge anzusehen (OLG München, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 13 W 115/17 -, juris Rn. 10; Smid/Hartmann ind Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 119 Rn. 10; Zöller/Schultzky, aaO, § 119 Rn. 3.3).
  • KG, 04.06.2019 - 3 WF 103/19

    Ergänzung der Verfahrenskostenhilfeentscheidung in einer Sorgerechtssache:

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2023 - 4 WF 48/23
    Der Senat verkennt nicht, dass nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in einem laufenden Verfahren ggf. von einem konkludenten Antrag in Bezug auf solche Verfahrensgegenstände innerhalb der Instanz auszugehen ist, die mit dem Streitgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang stehen, wie etwa bei einem Mehrvergleich (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 23.07.2012 - 1 Ta 153/12 -, BeckRS 2012, 73126 und KG, Beschluss vom 03.06.2019 - 3 WF 103/19 -, BeckRS 2019, 11275 jeweils zum Mehrvergleich; Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 119 Rn. 5; siehe auch MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, § 117 Rn. 3).
  • OLG Bamberg, 07.04.2000 - 7 WF 54/00

    Zu den formellen Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2023 - 4 WF 48/23
    Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ist dabei nicht nur für jede Instanz erneut, sondern auch für jedes bei dem entscheidenden Gericht anhängige Verfahren gesondert zu beantragen (OLG Bamberg, Beschluss vom 7. April 2000 - 7 WF 54/00 -, juris Rn. 6).
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